Leistungen

Folgende Tätigkeitsbereiche werden angeboten:

Immobilienwertermittlung

Immobilienwertermittlung

Der Verkehrswert eines Grundstücks wird sowohl in Metropolen wie Berlin aber auch in Städten wie Osnabrück überwiegend von den Lagemerkmalen geprägt.

Zunehmend gewinnen die demografischen Faktoren der Region und die energetischen Eigenschaften des Gebäudes Einfluss auf den Verkehrswert.

Wir recherchieren und analysieren die notwendigen wertrelevanten Tatbestände und leiten daraus den Marktwert dieser "unbeweglichen" Wirtschaftsgüter für Ihre Investitionsentscheidungen, Verkaufsverhandlungen oder in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten ab.

Immobilienwertermittlung

Der Verkehrswert - auch Marktwert genannt - eines bebauten oder unbebauten Grundstücks (Immobilie) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem konkreten Wertermittlungsstichtag erzielbar wäre. Wir ermitteln diese Immobilienwerte.

Aus dem Katalog der grundstücksbezogenen Verkehrswertgutachten werden folgende Leistungen angeboten:

  • Verkehrswertgutachten bei An- oder Verkauf von Grundstücken und Gebäuden,
  • Beleihungswertgutachten zur Finanzierung von Neubauten und Modernisierungen zur Vorlage bei Banken und Sparkassen
  • Gutachten in Erbschafts- oder Schenkungsangelegenheiten zur Ermittlung der anrechenbaren Steuerlast
  • Gutachten im Auftrag der Gerichte bei Zwangsversteigerungen, in Streitfällen oder Enteignungsverfahren
  • Gutachten über Grundstücke in städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Sanierungsgebieten zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen
  • Gebäudebewertungen im Rahmen von Bilanzierungen (Doppik) sowie die Ableitung von diesbezüglichen Fortschreibungsmodellen
  • Bewertungen von grundstücksgleichen Rechten und Belastungen


Wertermittlungsverfahren

Der Verkehrswert wird nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf der Basis von

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

ermittelt und in einem Gutachten verständlich und nachvollziehbar begründet und übersichtlich dargestellt.

Des Weiteren sind nicht normierte Verfahren, insbesondere

  • das Residualwertverfahren
  • das Discounted-Cashflow-Verfahre

 

sowie

  • deduktive Verfahren
  • projektbezogene Zielbaumverfahren

die Basis einer Wertableitung in Sonderfällen oder unter vertraglich vorgegebenen Bedingungen.

Verkehrswertgutachten können für außergerichtliche oder gerichtliche Entscheidungen herangezogen werden. In Einzelfällen bietet es sich an, je nach Verwendungszweck lediglich überschlägige Wertabschätzungen, sachverständige Stellungnahmen oder Kurzgutachten zu erstellen.

Die untenstehende Honorartafel für ausgewählte Wertebereiche und Anforderungsstufen ist unsere Kalkulationsbasis zur Abrechnung.

Bewertungsobjekt
Verkehrswert in Euro
Normalstufe
Honorar in Euro
Schwierigkeitsstufe
Honorar bis Euro
1009501.500
150.0001.1501.700
200.0001.4002.000
250.0001.5502.300
300.0001.7002.500
350.0001,8002.700
400.0001.9002.900
450.0002.0003.000
500.0002.1003.200
750.0002.5003.800
1.000.0002.8004.200
1.500.0003.3005.000
2.000.0003.7005.600
3.000.0004.7007.100
5.000.0006.6009.900

Nebenkosten und die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Im Einzelfall kann das Honorar nach Zeitaufwand und Leistungstiefe über eine Individualvereinbarung pauschal vereinbart werden.

In Streitfällen vor Gericht ist das Justizvergütungs– und –entschädigungsgesetz (JVEG) die gesetzliche Grundlage zur Ermittlung der Kosten.

Flächenermittlung

Miet- oder Nutzflächenermittlung

Miet- oder Nutzflächenermittlung

Es werden folgende Vermessungen angeboten:

  • Innenraumvermessungen zur Ermittlung der Mietfläche / Nutzfläche
  • Flächenbilanzen (Haupt-, Neben-, Funktions- und Verkehrsflächen) zum Aufbau eines Gebäude- oder Flächenmanagementsystems
  • Gebäudeaufmaß zur Ermittlung von Abrisskosten
  • Bestandspläne zur Planung und Abrechnung von Ingenieurleistungen
  • Anfertigung von Aufmaßplänen zur Umsetzung von Bauvorhaben

 

 

Berechnungsvorschriften

Die Flächen können auf Basis folgender Vorschriften ermittelt werden

  • Wohnflächenverordnung (WoFIV)
  • DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
  • Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G)
  • Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

Die Mietflächen oder Nutzflächen werden vor Ort sowohl mit moderner Digitaltechnik (Totalstation, Lasermessgeräte) als auch mittels üblicher Messinstrumente (Messband, Zollstock) erfasst.

Abrechnungsgrundlagen

Je nach Aufwand und Schwierigkeitsstufe werden die Kosten an Hand der vermessenen Fläche ermittelt.

Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt — Individualvereinbarungen sind möglich.

 

Beratung

Beratung

Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie und ihre grundstücksbezogenen Themen, unabhängig davon ob Sie als

  • Eigentümer
  • Mieter
  • Vermieter
  • Bauherr
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Richter
  • Projektentwickler und Investor

Ihre Fragen stellen.

Beratungsschwerpunkte

Sie erhalten beispielsweise bei

  • der Überprüfung eines geforderten Kaufpreises
  • der Aufstellung von projektbezogenen Bewertungsmodellen
  • der Ermittlung der Bodenwerte vor und nach Abschluss von Entwicklungsmaßnahmen

fachlichen Rat und kompetente Informationen.

Die Beratung schließt das Aufzeigen und Entwickeln von Kostensparenden Realisierungswegen ein.

Rechnungslegung 

Für schriftliche Beratungsleistungen wird ein Stundensatz je nach Aufwand und Schwierigkeit veranschlagt. Im Einzelfall ist die Vereinbarung einer pauschalen Honorierung möglich.

Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.