Folgende Tätigkeitsbereiche werden angeboten:
Der Verkehrswert eines Grundstücks wird sowohl in Metropolen wie Berlin aber auch in Städten wie Osnabrück überwiegend von den Lagemerkmalen geprägt.
Zunehmend gewinnen die demografischen Faktoren der Region und die energetischen Eigenschaften des Gebäudes Einfluss auf den Verkehrswert.
Wir recherchieren und analysieren die notwendigen wertrelevanten Tatbestände und leiten daraus den Marktwert dieser "unbeweglichen" Wirtschaftsgüter für Ihre Investitionsentscheidungen, Verkaufsverhandlungen oder in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten ab.
Der Verkehrswert - auch Marktwert genannt - eines bebauten oder unbebauten Grundstücks (Immobilie) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem konkreten Wertermittlungsstichtag erzielbar wäre. Wir ermitteln diese Immobilienwerte.
Aus dem Katalog der grundstücksbezogenen Verkehrswertgutachten werden folgende Leistungen angeboten:
Wertermittlungsverfahren
Der Verkehrswert wird nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf der Basis von
ermittelt und in einem Gutachten verständlich und nachvollziehbar begründet und übersichtlich dargestellt.
Des Weiteren sind nicht normierte Verfahren, insbesondere
sowie
die Basis einer Wertableitung in Sonderfällen oder unter vertraglich vorgegebenen Bedingungen.
Verkehrswertgutachten können für außergerichtliche oder gerichtliche Entscheidungen herangezogen werden. In Einzelfällen bietet es sich an, je nach Verwendungszweck lediglich überschlägige Wertabschätzungen, sachverständige Stellungnahmen oder Kurzgutachten zu erstellen.
Die untenstehende Honorartafel für ausgewählte Wertebereiche und Anforderungsstufen ist unsere Kalkulationsbasis zur Abrechnung.
Bewertungsobjekt Verkehrswert in Euro | Normalstufe Honorar in Euro | Schwierigkeitsstufe Honorar bis Euro |
100 | 950 | 1.500 |
150.000 | 1.150 | 1.700 |
200.000 | 1.400 | 2.000 |
250.000 | 1.550 | 2.300 |
300.000 | 1.700 | 2.500 |
350.000 | 1,800 | 2.700 |
400.000 | 1.900 | 2.900 |
450.000 | 2.000 | 3.000 |
500.000 | 2.100 | 3.200 |
750.000 | 2.500 | 3.800 |
1.000.000 | 2.800 | 4.200 |
1.500.000 | 3.300 | 5.000 |
2.000.000 | 3.700 | 5.600 |
3.000.000 | 4.700 | 7.100 |
5.000.000 | 6.600 | 9.900 |
Nebenkosten und die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Im Einzelfall kann das Honorar nach Zeitaufwand und Leistungstiefe über eine Individualvereinbarung pauschal vereinbart werden.
In Streitfällen vor Gericht ist das Justizvergütungs– und –entschädigungsgesetz (JVEG) die gesetzliche Grundlage zur Ermittlung der Kosten.
Es werden folgende Vermessungen angeboten:
Die Flächen können auf Basis folgender Vorschriften ermittelt werden
Die Mietflächen oder Nutzflächen werden vor Ort sowohl mit moderner Digitaltechnik (Totalstation, Lasermessgeräte) als auch mittels üblicher Messinstrumente (Messband, Zollstock) erfasst.
Je nach Aufwand und Schwierigkeitsstufe werden die Kosten an Hand der vermessenen Fläche ermittelt.
Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt — Individualvereinbarungen sind möglich.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und ihre grundstücksbezogenen Themen, unabhängig davon ob Sie als
Ihre Fragen stellen.
Sie erhalten beispielsweise bei
fachlichen Rat und kompetente Informationen.
Die Beratung schließt das Aufzeigen und Entwickeln von Kostensparenden Realisierungswegen ein.
Für schriftliche Beratungsleistungen wird ein Stundensatz je nach Aufwand und Schwierigkeit veranschlagt. Im Einzelfall ist die Vereinbarung einer pauschalen Honorierung möglich.
Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.